Hartz IV Bescheid-Erklärer
Ffm, 28.07.2010; Pilotprojekt in Berliner Jobcentern soll Widersprüche und eventuelle Klagen verhindern.
Damit Hartz IV-Empfänger und Aufstocker nicht gleich den juristischen Weg beschreiten, setzt die Bundesagentur für Arbeit jetzt auf eine Art Ombudsmann im Jobcenter: einen sogenannten Bescheid-Erklärer. Er erklärt den Betroffenen die Berechnungen und Begründungen der Bewilligungsbescheide und übersetzt das komplizierte Amtsdeutsch. Erklärungsbedarf ist groß, ebenso die Unsicherheit der Betroffenen, ob alles stimmt.
Der Einsatz von Bescheid-Erklärern ist ein Pilotprojekt in Berlin. Bisher wird in drei der zwölf Jobcenter in Berlin je einer eingestellt. Um eine zufriedenstellende Lösung zu finden, soll der Bescheid-Erklärer als Ombudsmann zwischen den ALG II Beziehern und den Sachbearbeitern im Jobcenter fungieren.
„Die Regeln der Hartz IV-Gesetze sind so kompliziert geworden, dass rechtssichere Bescheide nicht zugleich bürgerfreundlich und verständlich formuliert werden können.“ sagt der Berliner Regionalleiter der Agentur für Arbeit laut Berliner Zeitung.
Es kommt zu vielen Widersprüchen und Klagen, weil die Empfänger die Begründung in den bis zu zwanzigseitigen Bescheiden nicht verstehen. In zwei von drei Fällen gelingt es den Bescheid-Erklärern, Unzufriedene von der Korrektheit der Bescheide zu überzeugen. Bei fehlerhaften Bescheiden tritt der Bescheid-Erklärer in Aktion. Im Gegensatz zu einer Beratungsstelle für Arbeitslose geht der Bescheid-Erklärer direkt zu seinen Kollegen im Jobcenter und versucht die offenen Fragen mit den zuständigen Sachbearbeitern zu klären. Gelingt das nicht, kann der Betroffene immer noch Widerspruch einlegen und den Klageweg beschreiten.
Beim Sozialgericht in Berlin gingen nach Angaben des Anwaltsvereins mehr als 27000 Klagen im Jahr 2009 ein. Jeder zweite Kläger bekommt vor Gericht Recht. Mehr als 17000 Klagen sind zur Zeit in Berlin anhängig. Es kann mitunter eineinhalb Jahre dauern, bis es zur Verhandlung kommt. Nach Ansicht eines Bescheid-Erklärers, dessen offizielle Bezeichnung Widerspruchs-Präventions-Manager lautet, trägt er dazu bei, dass etwa drei Prozent der Klagen an den Sozialgerichten vermieden werden. Außerdem berichtet er laut Tagesspiegel, dass die Kunden durchweg positiv auf ihn reagieren: „Sie freuen sich, wenn sich jemand ihrer Probleme annimmt.“
Es wäre wünschenswert, wenn das Pilotprojekt in Berlin bundesweit Schule machen würde. Besser wäre es jedoch, so die Kritik des Berliner Anwaltsvereins, die Hartz IV-Gesetze zu vereinfachen. Fünf Jahre nach deren Einführung seien diese immer noch viel zu kompliziert und unpräzise! Die Folge sei, dass die Gerichte die handwerklich schlecht gemachten Reformen rechtlich gerade rücken müssten.
(ab)
Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 28. Juli 2010