Ein Projekt der GFFB gGmbH
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Die AG, die was tut
weiss-blaue Fahnen der FH Frankfurt
Ffm, 20.07.2010; Die AG TuWas ist eine Arbeitsgemeinschaft von Studenten der Fachhochschule Frankfurt am Main. Sie berät Betroffene zum Thema SGB II und SGB XII.
An diesem Montagnachmittag scheint die Sonne auf den Campus der Fachhochschule Frankfurt am Main. Die Studenten spielen Footbag oder lesen. Trotz des schönen Wetters ist es belebt in den Fluren des Fachbereichs 4 – Soziale Arbeit und Gesundheit.

Denn heute – wie an allen anderen Montagen während der Vorlesungszeit – berät die AG TuWas SGB II/XII–Leistungsberechtigte. Für viele Betroffene kein leichter Gang. Die Schwelle, gerade hier Hilfe zu suchen, liegt aber niedriger als bei anderen Beratungsangeboten. Es ist ein Angebot ohne vorherige Terminvergabe und Kosten. Ermöglicht wird dies durch die ehrenamtlich engagierten Studenten des Fachbereichs 4. Sie werden in ihrer Tätigkeit angeleitet durch Professor Dr. Ehrmann, der sich seit 2008 an der FH mit Sozialrecht mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderung/Arbeitslosenrecht befasst.

Zurückblicken kann die AG auf eine lange Geschichte. 1976 von Professor Rainer Roth gegründet, ist sie das am längsten laufende Projekt an der Fachhochschule Frankfurt. Die Studenten folgen noch immer Roths Grundidee, es nicht bei einer bloßen Analyse der Zustände zu belassen, sondern auch selbst aktiv zu werden, etwas zu tun. So kam die AG TuWas auch zu ihrem Namen. „Praxisbezug statt dabeisitzen“ nennt es Professor Dr. Ehrmann. Der Erfolg des Projekts hängt maßgeblich von der Motivation der ehrenamtlich engagierten Studenten ab. Die FH stellt die Infrastruktur bereit. Ansonsten erfolgt die Arbeit der AG unabhängig von Stadt und Sozialleistungsträgern. Diese Unabhängigkeit ist vielen Klienten der AG wichtig, die anderenfalls einen Interessenskonflikt befürchten.
Die Klienten erfahren von der Arbeit der AG durch ihre Sozialarbeiter, einige von ihnen Alumni der FH, aber auch durch das Internet oder den „Leitfaden ALG II / Sozialhilfe A-Z“. Der Leitfaden, der mittlerweile eine Gesamtauflage von 20.000 Exemplaren überschritten hat, wurde früher von der AG selbst herausgegeben. Heute wird das „Standardwerk für ALG II-Empfänger“ (Der Spiegel 43/2005) vom Erwerbslosen- und Sozialhilfe Verein Tacheles e.V. veröffentlicht.
Eingangsbereich der FH Frankfurt
Wer neben dem Leitfaden die persönliche Beratung sucht, kann die AG TuWas per Mail, Telefon oder vor Ort erreichen. Häufig bleibt es bei einem Beratungsgespräch. 25 Prozent der Ratsuchenden wenden sich jedoch zwei mal oder häufiger pro Semester an die ehrenamtlich Engagierten. Dabei registrieren die Studenten verstärkt zwei Gruppen: Menschen mit einem breiten Hintergrundwissen zum Thema wenden sich mit spezifischen Fragen an die AG. Die anderen wiederum besitzen nur geringe Kenntnisse der Materie und suchen darum Rat.

Die Beratung ist in einem erprobten Ablauf organisiert. Bei Anruf eines Ratsuchenden entwickeln die Studenten gemeinsam mit ihm ein Beratungsziel. Danach recherchieren die Studenten zu dem betreffenden Gebiet, lesen einschlägige juristische Literatur und stellen das Ergebnis in der Gruppe zur Diskussion. Auch mit Professor Dr. Ehrmann wird Rücksprache gehalten. Anschließend wird der Klient zurückgerufen und das Ergebnis vorgestellt und erläutert. Dabei ist Realitätsnähe der Anspruch der studentischen Beratung, „denn mit dem Bauen von Luftschlössern ist niemandem gedient“ hebt Professor Dr. Ehrmann hervor.

Häufig wiederkehrende Beratungsanliegen umfassen Fragen zur Eingliederungsvereinbarung inklusive Leisten der Unterschrift, das Erörtern von Handlungsspielräumen, das Abwägen von Risiken sowie die Unterstützung mit Formulierungshilfen für Schreiben an Behörden. Dabei tritt die AG TuWas nie als Bevollmächtigte der Klienten auf. Vielmehr leistet sie Hilfe zur Selbsthilfe. Die Empfehlungen stehen fest auf gesetzlichen Grundlagen und orientieren sich streng an der aktuellen Rechtslage und –sprechung betont Professor Dr. Ehrmann. Nur so ließen sich die Anliegen der Klienten erfolgreich verfolgen.

Ihr Verhältnis zu den JobCentern ist nach Einschätzung der AG trotz ihres Engagements nicht belastet. Die Reaktionen reichen vom Ignorieren bis zum Ernstnehmen der Hinweise. Dies spiegelt auch den Ermessensspielraum der persönlichen Ansprechpartner vor Ort wider. Schwierigkeiten ergäben sich z.B. häufig auf Seite der JobCenter, die eigenen fehlerhaften Bescheide formal richtig aufzuheben.

Die Aktivisten der AG TuWas freuen sich, wenn ihre Arbeit erfolgreich ist. In einem der erfolgreichsten Fälle konnte die AG nach vier Jahren fehlerhafter Heizkostenberechnung für einen Klienten durch ihre Beratung eine Rückerstattung von € 4000 erreichen. Genaue Erfolgsquoten lassen sich aber auf Grund des unterschiedlichen Rückmeldeverhaltens der Klienten nicht eindeutig ermitteln. Jedoch „besteht die Institution AG TuWas bereits so lange, dass von einem Erfolg ausgegangen werden kann“ sagt Professor Dr. Ehrmann und lächelt. Auf dem Campus scheint immer noch die Sonne.
(fr)

Letzte Aktualisierung: Dienstag, 27. Juli 2010

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