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Nur wer einzahlt bekommt die staatliche Unterstützung beim Riestern!
Ffm, 12.01.2012; Seit dem 1.Januar 2012 muss jeder Riestersparer einen Pflichtbeitrag von fünf Euro monatlich in seinen Sparvertrag einzahlen, um die Sparförderung durch den Staat zu erhalten.

Diese neue Regelung wurde am 25. November letzten Jahres vom Bundesrat abschließend genehmigt, um das Riesterverfahren übersichtlicher zu gestalten und das Tauziehen um berechtigte oder unberechtigte Rückforderungen der Sparzulage durch den Staat zu verhindern. In Zukunft muss also auch ein Riestersparer, der vorher als nicht Berufstätiger über seinen Ehepartner zulageberechtigt war, eigene Beiträge in sein Konto einzahlen.
Die Bundesregierung hat außerdem für 2012 die Möglichkeit eingeräumt, fehlende Beiträge nachzuzahlen und dadurch eine Verringerung der staatlichen Zulage zu verhindern.
Bis zum 31. Juli 2012 müssen die jeweiligen Anbieter der Riesterverträge ihre Kunden über die gesetzlichen Änderungen und eventuelle Nachzahlungen informieren.
(S.K.)

Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 16. Februar 2012